Zahlt sich aus – die Bildungsprämie! Jetzt bis 500 Euro

Informationen zur Bildungsprämie und zum Weiterbildungssparen
in der Beratungsstelle Bildungsprämie der Stader Privatschule

Mit Weiterbildung schaffen Sie sich neue Chancen. Und mit der Bildungsprämie sichern Sie sich dabei noch Vorteile: Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500 Euro (ab 01.01.2010 – zuvor 154 €) wert sein. Kompetente Beraterinnen und Berater in Ihrer Nähe informieren Sie über Ihre persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und die finanziellen Angebote der Bildungsprämie. Die Bildungsprämie besteht derzeit aus zwei Komponenten:

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt1. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!

Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details.

Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.

Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.

Alle Beratungstermine sind kostenlos!

Sie brauchen für die Beratung
– einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass),
– einen Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr 2,
– wenn Sie kein EU-Bürger sind: eine Aufenthaltserlaubnis.

Für den Schutz Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie in der Beratungsstelle oder über die Internetseite der Bildungsprämie eine Datenschutzerklärung, die Sie auch schon unterschrieben mitbringen können.

Überlegen Sie vorab, für welche Weiterbildung Sie sich interessieren. Ihr Berater/Ihre Beraterin unterstützt Sie im Gespräch und hilft bei der Auswahl der Maßnahme und des Anbieters.

Die Bildungsprämie wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.

1 Die Einkommensgrenze erklärt sich aus dem Vermögensbildungsgesetz. Das zu versteuernde Jahreseinkommen errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialabgaben.

2 Wenn Sie keinen Einkommensteuerbescheid zur Verfügung haben, können Sie auch ersatzweise eine aktuelle Gehaltsbescheinigung vorlegen.

Textauszug aus dem Flyer „Zahlt sich aus. Die Bildungsprämie“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)


Beratungsstelle Bildungsprämie
Stader Privatschule
Mittelstraße 19
21657 Stade

Telefon 04141 62105
Telefax 04141 609170

Ihr Berater:
Hartmut Meyer
Terminvereinbarung notwendig unter Telefon 04141 62105
oder per Mail an h.meyer@stader-privatschule.de

Weitere Adressen für Beratungsstellen Bildungsprämie und Ansprechpartner erfahren Sie unter der Telefonnummer 0800 2623 000 oder im Internet mit der Übersichtskarte auf der Seite der Bildungsprämie.